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LOHNVERRECHNUNG (Leistungsübersicht)

AB 01.01.2008 GILT "ANMELDUNG NEU". Der Arbeitnehmer muss vor dem Dienstantritt angemeldet werden.

  • An-, Ab-, Änderungsmeldungen
  • Monatliche Gehalt- bzw. Lohnabrechnungen
  • Sonderzahlungen
  • Krankenstands- und Urlaubsverwaltung
  • Lohnkonten, Auswertungen für Gebietskrankenkasse, Finanzamt, Gemeinde
  • Auszahlungsjournal, Buchungsbelege
  • Sämtliche Auswertungen können auch per E-Mail an den Kunden versendet werden
  • Jahresauswertungen